Leistungen · Grundpflege nach SGB XI

Grundpflege in Saarlouis

Wir unterstützen Sie bei der Körperpflege und im Tagesablauf, direkt bei Ihnen zu Hause. Ziel ist, Ihre Selbstständigkeit zu erhalten und Ihr Wohlbefinden zu fördern.

  • Abrechnung mit der Pflegekasse
  • Feste Ansprechpartner:innen
  • Einsätze nach Ihrem Bedarf
Pflegekraft hilft einer Seniorin beim Anziehen einer Strickjacke
Bild: KI-generiert

Pflegegradrechner

Welcher Pflegegrad kommt infrage?

In sechs Schritten zur ersten Orientierung. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Was gehört dazu?

Leistungen der Grundpflege

Grundpflege nach SGB XI bedeutet Unterstützung bei der Körperpflege und der täglichen Lebensführung. Gemeinsam besprechen wir, wobei Sie Hilfe wünschen.

  • Körperpflege
  • Duschen und Baden
  • Hautpflege
  • Mund- und Zahnpflege
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
  • Lagerung und Transfer mit und ohne Hilfsmittel
Pflegekraft begleitet eine Seniorin mit Rollator im Garten
Bild: KI-generiert

Kosten

Wer bezahlt die Grundpflege?

Die Kosten für Leistungen der Grundpflege übernimmt die Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Abgerechnet wird über die Pflegesachleistung, die wir direkt mit der Kasse abrechnen. In Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat für körperbezogene Pflege eingesetzt werden.

Was einzelne Leistungen kosten, lesen Sie unter Kosten für ambulante Pflegedienste und im Rechenbeispiel. Ärztlich verordnete Maßnahmen übernehmen wir in der Behandlungspflege, Hilfe im Haushalt in der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Häufige Fragen

Fragen zur Grundpflege

Was ist Grundpflege?

Grundpflege umfasst Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Ernährung und bei der Bewegung im Alltag. Sie ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach SGB XI.

Wer übernimmt die Kosten für die Grundpflege?

Bei einem anerkannten Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zum Höchstbetrag der Pflegesachleistung. In Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich genutzt werden.

Wie oft kommt der Pflegedienst zur Grundpflege?

Das richtet sich nach Ihrem Bedarf und Ihren Wünschen: von einmal pro Woche bis zu mehreren Einsätzen am Tag. Wir stimmen die Einsätze gemeinsam mit Ihnen ab.

Welcher Pflegegrad kommt für mich infrage?

Eine erste Orientierung gibt Ihnen unser kostenloser Pflegegradrechner. Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse nach einer Begutachtung.

Pflegegradrechner

Welcher Pflegegrad kommt infrage?

In sechs Schritten zur ersten Orientierung, nach denselben Regeln wie die Begutachtung der Pflegekassen. Kostenlos, ohne Anmeldung, und Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Ihr Ergebnis auf einen Blick

Punktzahl, voraussichtlicher Pflegegrad und der Vergleich mit der geplanten Pflegereform.

Kontakt

Wir sind für Sie da

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gerne persönlich, in unserem Büro in Saarlouis oder bei Ihnen zu Hause.

06831 / 16 51 60-0

Bürozeiten: Montag bis Freitag 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr

24-Stunden-Rufbereitschaft

0152 / 22 00 47 80

Auch nachts und am Wochenende erreichbar.

Adresse

EP Expertenpflege GmbH
Am Roßberg 39
66740 Saarlouis

E-Mail: info@experten-pflege.de