Leistungen · Behandlungspflege nach SGB V
Behandlungspflege in Saarlouis
Unsere examinierten Pflegefachkräfte führen ärztlich verordnete Maßnahmen bei Ihnen zu Hause durch, sorgfältig und in Abstimmung mit Ihren behandelnden Ärzt:innen.
- Ärztliche Verordnung
- Abrechnung mit der Krankenkasse
- Examinierte Pflegefachkräfte

Pflegegradrechner
Welcher Pflegegrad kommt infrage?
In sechs Schritten zur ersten Orientierung. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Was gehört dazu?
Leistungen der Behandlungspflege
Behandlungspflege nach SGB V umfasst Maßnahmen, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet. Dazu gehören zum Beispiel:
- Richten und Verabreichen von Medikamenten
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Enterale und parenterale Ernährung
- Stomaversorgung
- Katheterpflege und -wechsel
- Injektionen
- Schmerztherapie

Spezielle Expertise
Wunde, Stoma und Kontinenz
Wundmanagement
- TÜV-zertifizierte Wundexpert:innen und Pflegetherapeut:innen Wunde
- Wundverlaufsplanung als Grundlage der Versorgung
- Moderne, praxiserprobte Methoden und wissenschaftlich getestete Verbandsmaterialien
- Konsequente Wundbeobachtung und digitale Dokumentation
- Enge Abstimmung mit behandelnden Ärzt:innen und Kliniken
Stomatherapie
- Von der Fachgesellschaft FgSKW zertifizierte Stomatherapeut:innen kommen zu Ihnen
- Anleitung und Beratung durch Expert:innen
- Evidenzbasierte Maßnahmen und Materialien
- Elektronische Stomadokumentation
- Abstimmung mit Klinik und Hausärzt:innen
Kontinenzmanagement
- Kontinenztrainer:innen beraten Sie individuell zu Maßnahmen und Hilfsmitteln
- Zusammenarbeit mit Urolog:innen, Gynäkolog:innen und Proktolog:innen
- Moderne Hilfsmittel, die Beschwerden bei Stuhl- oder Harninkontinenz lindern können
- Sorgfältige Dokumentation
Kosten
Wer bezahlt die Behandlungspflege?
Die Kosten für ärztlich verordnete Behandlungspflege übernimmt Ihre Krankenkasse, wir rechnen direkt mit ihr ab. Versicherte ab 18 Jahren leisten eine gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Kosten für die ersten 28 Kalendertage im Kalenderjahr sowie 10 € je Verordnung. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.
Mehr dazu unter Finanzierungsmöglichkeiten. Mehr zur Stomaversorgung lesen Sie auf einer eigenen Seite, Unterstützung bei der Körperpflege übernehmen wir in der Grundpflege.
Häufige Fragen
Fragen zur Behandlungspflege
Was ist Behandlungspflege?
Behandlungspflege sind medizinische Maßnahmen, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet, zum Beispiel Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung oder Kompressionstherapie. Sie wird von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt.
Brauche ich für Behandlungspflege einen Pflegegrad?
Nein. Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse nach SGB V. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.
Was muss ich zur Behandlungspflege zuzahlen?
Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr und 10 € je Verordnung. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.
Pflegegradrechner
Welcher Pflegegrad kommt infrage?
In sechs Schritten zur ersten Orientierung, nach denselben Regeln wie die Begutachtung der Pflegekassen. Kostenlos, ohne Anmeldung, und Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Ihr Ergebnis auf einen Blick
Punktzahl, voraussichtlicher Pflegegrad und der Vergleich mit der geplanten Pflegereform.
Kontakt
Wir sind für Sie da
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gerne persönlich, in unserem Büro in Saarlouis oder bei Ihnen zu Hause.
Bürozeiten: Montag bis Freitag 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
24-Stunden-Rufbereitschaft
Auch nachts und am Wochenende erreichbar.
Adresse
EP Expertenpflege GmbH
Am Roßberg 39
66740 Saarlouis
E-Mail: info@experten-pflege.de