Kosten und Finanzierung

Kosten für ambulante Pflegedienste

Mit Ihren Beiträgen zur Pflegeversicherung haben Sie einen Rechtsanspruch auf Hilfe, sobald Sie pflegebedürftig sind. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für ambulante Pflege bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrads.

Älteres Ehepaar sieht gemeinsam Unterlagen am Küchentisch durch
Bild: KI-generiert

Pflegegradrechner

Welcher Pflegegrad kommt infrage?

In sechs Schritten zur ersten Orientierung. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Auf einen Blick

Pflegesachleistung und Pflegegeld

Pflegesachleistungen gibt es bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst, Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige.

PflegegradPflegesachleistung pro MonatPflegegeld pro Monat
PG 1––
PG 2796 €347 €
PG 31.497 €599 €
PG 41.859 €800 €
PG 52.299 €990 €

In Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegesachleistung noch Pflegegeld. Zur Verfügung steht der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € pro Monat. Stand der Beträge auf dieser Seite: Oktober 2026.

Pflegegrad-Tabelle

Welche Leistungen sind im jeweiligen Pflegegrad möglich?

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (monatlich)–347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (monatlich)–796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 €131 €131 €131 €131 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag)–bis 3.539 €bis 3.539 €bis 3.539 €bis 3.539 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich)bis 42 €bis 42 €bis 42 €bis 42 €bis 42 €
Wohnraumanpassung (je Maßnahme)bis 4.180 €bis 4.180 €bis 4.180 €bis 4.180 €bis 4.180 €
Beratungsbesuch (§ 37 Abs. 3 SGB XI)freiwillighalbjährlichhalbjährlichhalbjährlich, vierteljährlich möglichhalbjährlich, vierteljährlich möglich

Kurz erklärt

  • Pflegegeld: wird gezahlt, wenn Angehörige oder andere Privatpersonen pflegen.
  • Pflegesachleistung: wird direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet, Sie müssen nichts vorstrecken.
  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 € monatlich für hauswirtschaftliche oder betreuende Hilfen.
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Unterstützung bei Urlaub oder Krankheit von Angehörigen, gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 €.
  • Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung: Zuschüsse für Alltagshilfen und barrierefreies Wohnen.
  • Beratungsbesuche: Wer nur Pflegegeld bezieht, weist in den Pflegegraden 2 bis 5 einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch nach.

Einzelleistungen

Transparente Kosten bei Einzelinanspruchnahme

Jede unserer Leistungen kann einzeln in Anspruch genommen und nachvollziehbar abgerechnet werden. Unsere Preise orientieren sich an den aktuellen Vergütungsvereinbarungen mit den Pflege- und Krankenkassen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

So wird abgerechnet

  • über die Pflegekasse, sofern ein Pflegegrad besteht,
  • über die Krankenkasse, wenn ärztliche Verordnungen vorliegen,
  • privat, falls keine Kassenleistung greift oder Sie zusätzliche Hilfe wünschen.

Wir beraten Sie gerne

  • welche Leistungen Ihnen konkret zustehen,
  • wie Sie Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren können,
  • welche Zusatzangebote wie Hauswirtschaft oder Betreuung sinnvoll sind.

Häufige Fragen

Fragen zu den Kosten

Wie viel Pflegegeld steht mir zu?

Das Pflegegeld beträgt monatlich 347 € in Pflegegrad 2, 599 € in Pflegegrad 3, 800 € in Pflegegrad 4 und 990 € in Pflegegrad 5. Pflegegrad 1 beinhaltet kein Pflegegeld. Stand: Oktober 2026.

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren?

Ja. Schöpfen Sie die Pflegesachleistung nicht ganz aus, zahlt die Pflegekasse anteilig Pflegegeld (Kombinationsleistung). Ein Beispiel zeigt unser Rechenbeispiel.

Muss ich bei der Pflegesachleistung etwas vorstrecken?

Nein. Wir rechnen die Pflegesachleistung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Pflegegradrechner

Welcher Pflegegrad kommt infrage?

In sechs Schritten zur ersten Orientierung, nach denselben Regeln wie die Begutachtung der Pflegekassen. Kostenlos, ohne Anmeldung, und Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Ihr Ergebnis auf einen Blick

Punktzahl, voraussichtlicher Pflegegrad und der Vergleich mit der geplanten Pflegereform.

Kontakt

Wir sind für Sie da

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gerne persönlich, in unserem Büro in Saarlouis oder bei Ihnen zu Hause.

06831 / 16 51 60-0

Bürozeiten: Montag bis Freitag 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr

24-Stunden-Rufbereitschaft

0152 / 22 00 47 80

Auch nachts und am Wochenende erreichbar.

Adresse

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Am Roßberg 39
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