Leistungen · § 37 Abs. 3 SGB XI

Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI

Wenn Sie Pflegegeld erhalten und die Pflege zu Hause selbst oder mit Angehörigen organisieren, sind regelmäßige Beratungsbesuche vorgeschrieben. Wir kommen zu Ihnen und unterstützen Sie fachlich.

  • Kosten trägt die Pflegekasse
  • Examinierte Pflegefachkräfte
  • Auch per Videochat möglich
Pflegefachkraft berät eine Seniorin und ihre Tochter am Esstisch
Bild: KI-generiert

Pflegegradrechner

Welcher Pflegegrad kommt infrage?

In sechs Schritten zur ersten Orientierung. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Ablauf

Was passiert beim Beratungsbesuch?

Eine unserer examinierten Pflegefachkräfte besucht Sie zu Hause. Gemeinsam besprechen wir:

Wie die Pflege aktuell verläuft.

Ob alle Pflegemaßnahmen gut umgesetzt werden können.

Ob Hilfsmittel oder Angebote wie Hauswirtschaft oder Verhinderungspflege sinnvoll sind.

Welche weiteren Leistungen Ihnen zustehen könnten.

Der Beratungsbesuch dient nicht der Aberkennung oder Höherstufung des Pflegegrades. Es geht allein darum, einen möglichen Unterstützungsbedarf zu klären.

Turnus

Wie oft muss der Beratungsbesuch stattfinden?

PflegegradPflicht?Turnus
Pflegegrad 1freiwillig möglicheinmal pro Halbjahr, Kosten werden übernommen
Pflegegrad 2–3jaalle 6 Monate
Pflegegrad 4–5jaalle 6 Monate, auf Wunsch alle 3 Monate

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für alle Pflegegeldempfänger:innen der Pflegegrade 2 bis 5 der halbjährliche Turnus. In den Pflegegraden 4 und 5 ist ein vierteljährlicher Besuch nicht mehr Pflicht, aber weiterhin möglich. Stand: Oktober 2026.

Ihre Vorteile

Beratungsbesuch mit EP Expertenpflege

  • Fachkundige Beratung durch erfahrene Pflegefachkräfte
  • Wir organisieren die Abwicklung direkt mit Ihrer Pflegekasse
  • Zeitersparnis und Entlastung für Sie und Ihre Angehörigen
  • Auf Wunsch kombinierbar mit weiteren Leistungen wie Wundversorgung oder Hauswirtschaft
  • Auch per Videochat möglich

Die Kosten übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse. Sie müssen nichts bezahlen, wir rechnen direkt mit der Kasse ab.

Häufige Fragen

Fragen zum Beratungsbesuch

Wer muss einen Beratungsbesuch nach § 37.3 machen?

Pflicht ist er für alle, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und Pflegegrad 2 bis 5 haben. In Pflegegrad 1 ist er freiwillig möglich.

Wie oft ist der Beratungsbesuch Pflicht?

Seit 2026 einmal pro Halbjahr in den Pflegegraden 2 bis 5. In Pflegegrad 4 und 5 ist auf Wunsch ein vierteljährlicher Besuch möglich.

Was kostet der Beratungsbesuch?

Für Sie nichts. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse, wir rechnen direkt mit ihr ab.

Kann der Beratungsbesuch den Pflegegrad verändern?

Nein. Der Besuch dient nicht der Aberkennung oder Höherstufung des Pflegegrades, sondern der Beratung zu Ihrem Unterstützungsbedarf.

Pflegegradrechner

Welcher Pflegegrad kommt infrage?

In sechs Schritten zur ersten Orientierung, nach denselben Regeln wie die Begutachtung der Pflegekassen. Kostenlos, ohne Anmeldung, und Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Ihr Ergebnis auf einen Blick

Punktzahl, voraussichtlicher Pflegegrad und der Vergleich mit der geplanten Pflegereform.

Kontakt

Wir sind für Sie da

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gerne persönlich, in unserem Büro in Saarlouis oder bei Ihnen zu Hause.

06831 / 16 51 60-0

Bürozeiten: Montag bis Freitag 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr

24-Stunden-Rufbereitschaft

0152 / 22 00 47 80

Auch nachts und am Wochenende erreichbar.

Adresse

EP Expertenpflege GmbH
Am Roßberg 39
66740 Saarlouis

E-Mail: info@experten-pflege.de