Kosten und Finanzierung
Finanzierungsmöglichkeiten
Ambulante Pflege wird aus zwei Töpfen bezahlt: Die Krankenkasse trägt ärztlich verordnete Leistungen, die Pflegekasse Leistungen bei einem Pflegegrad. Hier finden Sie beides im Überblick.

Pflegegradrechner
Welcher Pflegegrad kommt infrage?
In sechs Schritten zur ersten Orientierung. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Krankenkasse
Leistungen der Krankenkasse
Dazu zählen alle ärztlich verordneten Leistungen, die das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern, zum Beispiel Medikamentengabe und Injektionen, Verbände, Dekubitusversorgung, Trachealkanülenwechsel, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder Infusionstherapien. Die Leistungen sind in den Rahmenempfehlungen aufgelistet.
Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse. Versicherte ab 18 Jahren leisten eine gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Kosten für die ersten 28 Kalendertage im Kalenderjahr sowie 10 € je Verordnung. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.
Krankenhausvermeidungspflege nach § 37 Abs. 1 SGB V: Hier finanziert die Krankenkasse Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, damit ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird. Der Anspruch besteht in der Regel für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall und wird von Ihrer Krankenkasse geprüft.
Pflegekasse
Leistungen der Pflegekasse
Diese Leistungen rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Die Pflegekasse stellt dabei gedeckelte Beträge entsprechend Ihrem Pflegegrad zur Verfügung. Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse, die den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung bei Ihnen zu Hause beauftragt. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Sachleistungsbetrag |
| Pflegegrad 2 | 796,00 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497,00 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859,00 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299,00 € |
Zusätzlich steht in allen Pflegegraden der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € pro Monat zur Verfügung. In Pflegegrad 1 kann er auch für körperbezogene Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden. Stand der Beträge: Oktober 2026.
Wenn das Budget nicht reicht
Hilfe zur Pflege
Reichen die Leistungen der Pflegekasse für Ihre Versorgung nicht aus, kann der örtliche Sozialhilfeträger die Restkosten als Hilfe zur Pflege übernehmen. Voraussetzung ist, dass das eigene Einkommen und Vermögen dafür nicht ausreichen. Wir erklären diese Möglichkeit schon im Aufnahmegespräch und unterstützen Sie beim Antrag.
Ein Beispiel finden Sie im Rechenbeispiel für ambulante Pflege, alle Beträge je Pflegegrad unter Kosten für ambulante Pflegedienste.
Häufige Fragen
Fragen zur Finanzierung
Was zahlt die Krankenkasse bei ambulanter Pflege?
Die Krankenkasse bezahlt ärztlich verordnete Behandlungspflege, etwa Medikamentengabe, Injektionen oder Verbände. Versicherte ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung, sofern sie nicht befreit sind.
Was zahlt die Pflegekasse bei ambulanter Pflege?
Die Pflegekasse zahlt bei einem Pflegegrad die Pflegesachleistung bis zum Höchstbetrag, zum Beispiel 796 € monatlich in Pflegegrad 2, sowie den Entlastungsbetrag von bis zu 131 €.
Was ist Krankenhausvermeidungspflege?
Eine Leistung der Krankenkasse nach § 37 Abs. 1 SGB V: Sie bezahlt häusliche Pflege, damit ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird, in der Regel bis zu vier Wochen je Krankheitsfall.
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Welcher Pflegegrad kommt infrage?
In sechs Schritten zur ersten Orientierung, nach denselben Regeln wie die Begutachtung der Pflegekassen. Kostenlos, ohne Anmeldung, und Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Ihr Ergebnis auf einen Blick
Punktzahl, voraussichtlicher Pflegegrad und der Vergleich mit der geplanten Pflegereform.
Kontakt
Wir sind für Sie da
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gerne persönlich, in unserem Büro in Saarlouis oder bei Ihnen zu Hause.
Bürozeiten: Montag bis Freitag 8:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
24-Stunden-Rufbereitschaft
Auch nachts und am Wochenende erreichbar.
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Am Roßberg 39
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E-Mail: info@experten-pflege.de