Pflegegradrechner

In sechs Schritten zu einer ersten Orientierung, welcher Pflegegrad infrage kommt. Der Rechner arbeitet nach denselben Regeln wie die Begutachtung der Pflegekassen. Vorausgewählt ist überall „selbständig“. Ändern Sie nur, was im Alltag zutrifft.

Zwischenstand 0 von 100 Punkten noch kein Pflegegrad

Unverbindliche Orientierung. Das Ergebnis beruht allein auf Ihren Angaben und ersetzt nicht die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof. Der Rechner ist für Erwachsene gedacht. Für Kinder gelten eigene Regeln.

Ihre Angaben bleiben bei Ihnen. Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert und nichts übertragen.

Grundlage: § 15 SGB XI mit Anlage 1 und Anlage 2. Leistungsbeträge: Bundesministerium für Gesundheit, Pflegeleistungen zum Nachschlagen, Stand Juli 2026. Geplante Reform: Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, Bundesministerium für Gesundheit, Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026.