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Beratungsbesuch nach Paragraph 37.3

Dez., 2025 · 2 Min
Inhaltsverzeichnis

§ 37 Abs. 3 SGB XI

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wenn Sie Pflegegeld erhalten und die Pflege zu Hause selbst oder durch Angehörige organisieren, sind regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Besuche dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern – und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten und fachlich zu unterstützen.


Was passiert beim Beratungsbesuch?

Eine unserer erfahrenen examinierten Pflegefachkräfte besucht Sie zu Hause.
In angenehmer Atmosphäre wird gemeinsam besprochen:

  • wie die Pflege aktuell verläuft,
  • ob alle Pflegemaßnahmen optimal durchgeführt werden,
  • ob Hilfsmittel oder Unterstützungsangebote (z. B. Hauswirtschaft, Verhinderungspflege) sinnvoll sind,
  • und welche weiteren Leistungen Ihnen zustehen könnten.

So erhalten Sie schnell, einfach und kompetent fachliche Unterstützung – direkt bei Ihnen zu Hause.


Wie oft muss der Beratungsbesuch stattfinden?

PflegegradBeratungsbesuch verpflichtend?Turnus
Pflegegrad 1freiwillig möglichJährlich (Kosten werden übernommen)
Pflegegrad 2–3 jaalle 6 Monate
Pflegegrad 4–5 jaalle 3 Monate

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse.
Sie müssen nichts bezahlen – wir rechnen direkt mit der Kasse ab.

Vorteile

Ihre Vorteile bei EP Expertenpflege GmbH

  • Fachkundige Beratung durch erfahrene Pflegekräfte
  • Einheitliche Abwicklung: Wir übernehmen die Organisation direkt mit Ihrer Pflegekasse
  • Zeitersparnis und Entlastung für Sie und Ihre Angehörigen
  • Auf Wunsch kombinierbar mit weiteren Leistungen (z. B. Wundversorgung, Hauswirtschaft, Medikamentengabe u.v.m.)
  • Jetzt auch per VideoChat möglich

Termin vereinbaren

Wir kümmern uns um alles – schnell, unkompliziert und individuell auf Sie abgestimmt.
Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um Ihren nächsten Beratungsbesuch zu vereinbaren.

Der Besuch ist nicht für eine Aberkennung oder Höherstufung des Pflegegrades. Es geht hierbei allein um einen möglichen Unterstützungsbedarf zu klären

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