Kosten für ambulante Pflegedienste
Durch seine Beitragszahlungen zur Pflegeversicherungen erwirbt sich jeder gesetzliche Versicherte einen Rechtsanspruch auf Hilfe, sobald er pflegebedürftig wird.
Dann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für ambulante Pflegeleistungen.
Pflegebedürftige erhalten Pflegesachleistungen (bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst) oder Pflegegeld (bei Versorgung durch einen Angehörigen).
Detaillierte Informationen zu Umfang und Anspruch auf Pflegeleistungen erfahren Sie in einem ausführlichen persönlichen Beratungsgespräch mit unserer Pflegedienstleitung.
Direkt bei Ihnen zu Hause oder in den Räumlichkeiten des Pflegedienstes.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung | Pflegegeld |
| PG 1 | 125 € | – |
| PG 2 | 689 € | 316 € |
| PG 3 | 1.298 € | 545 € |
| PG 4 | 1.612 € | 728 € |
| PG 5 | 1.995 € | 901 € |
Welche Leistungen sind im jeweiligen Pflegegrad möglich?
Pflegegrad Tabelle
| Leistung / Pflegegrad | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
| Pflegegeld (monatlich) | – | 332 € | 573 € | 765 € | 947 € |
| Pflegesachleistung (monatlich) | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Tages- / Nachtpflege (zusätzlich) | – | ||||
| Kurzzeitpflege (jährlich) | – | (bis 1.774 €) | (bis 1.774 €) | (bis 1.774 €) | (bis 1.774 €) |
| Verhinderungspflege (jährlich) | – | (bis 1.612 €) | (bis 1.612 €) | (bis 1.612 €) | (bis 1.612 €) |
| Pflegehilfsmittel (monatlich) | (bis 42 €) | ||||
| Wohnraumanpassung (einmalig) | (bis 4.180 €) | ||||
| Beratungsbesuche (§ 37 Abs. 3 SGB XI) | freiwillig | halbjährlich verpflichtend | halbjährlich verpflichtend | vierteljährlich verpflichtend | vierteljährlich verpflichtend |
Kurz erklärt
- Pflegegeld: Wird gezahlt, wenn Angehörige oder andere Privatpersonen pflegen.
- Pflegesachleistung: Wird direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet – Sie müssen nichts vorstrecken.
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für hauswirtschaftliche oder betreuende Hilfen.
- Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege: Unterstützung bei Urlaub oder Krankheit von Angehörigen.
- Pflegehilfsmittel & Wohnraumanpassung: Zuschüsse für Alltagshilfen und barrierefreies Wohnen.
Wieviel Pflegegeld steht mir zu?
Das Pflegegeld ist abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person und wird monatlich ausgezahlt.

Übersicht der Pflegegrade
Hier ist eine Übersicht der Leistungen für die häufigsten Pflegegrade:
- Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat.
- Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat.
- Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat.
- Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat.
Pflegegrad 1 beinhaltet keinen Anspruch auf Pflegegeld
Was kosten verschiedene Leistungen bei Einzel Inanspruchnahme?

Transparenz und Kosten bei Einzelinanspruchnahme
Bei experten-pflege.de legen wir großen Wert auf Transparenz.
Jede unserer Leistungen kann einzeln in Anspruch genommen und klar nachvollziehbar abgerechnet werden. So behalten Sie stets den Überblick über Ihre Kosten – fair, verständlich und ohne versteckte Gebühren.
Unsere Preise orientieren sich an den aktuellen Vergütungsvereinbarungen mit den Pflege- und Krankenkassen. Bei Bedarf erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot oder informieren Sie über die jeweiligen Leistungskomplexe (z. B. Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Betreuungsleistungen).
Einzelne Leistungen
Wenn Sie nur einzelne Leistungen benötigen – etwa Unterstützung bei der Körperpflege, Medikamentengabe oder hauswirtschaftliche Hilfe – können Sie diese flexibel nach Bedarf abrufen.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt:
- über die Pflegekasse, sofern ein Pflegegrad besteht,
- über die Krankenkasse, wenn ärztliche Verordnungen vorliegen (z. B. Behandlungspflege), oder
- privat, falls keine Kassenleistung greift oder Sie zusätzliche Hilfe wünschen.
Wir beraten Sie unverbindlich und transparent zu allen Möglichkeiten – damit Sie genau wissen, welche Leistung was kostet und welche Kosten übernommen werden können.
Unser Tipp: Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen für Sie sinnvoll sind und wie Sie Förderungen optimal nutzen.
Unser Service
Wir von EP Expertenpflege GmbH beraten Sie gerne,
- welche Leistungen Ihnen konkret zustehen,
- wie Sie Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren können,
- und welche Zusatzangebote (z. B. Hauswirtschaft, Betreuung, Behandlungspflege) sinnvoll sind.
Tipp: Viele Leistungen lassen sich kombinieren