Hauswirtschaftliche Versorgung

Was beinhaltet die Hauswirtschaft und wird dies von der Kasse übernommen?

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst alle Tätigkeiten, die dazu beitragen, den Haushalt unserer Klientinnen und Klienten aufrechtzuerhalten und das tägliche Leben zu erleichtern. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Reinigung der Wohnung (z. B. Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche reinigen)
  • Wäschepflege (Waschen, Bügeln, Zusammenlegen)
  • Einkaufen und Besorgungen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Unterstützung bei der Organisation des Haushalts

Unsere Mitarbeitenden führen diese Aufgaben zuverlässig, respektvoll und nach individuellen Bedürfnissen aus.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Ob und in welchem Umfang die Pflegekasse die hauswirtschaftliche Versorgung übernimmt, hängt vom Pflegegrad ab:

  • Bei einem anerkannten Pflegegrad (1–5) können die Kosten im Rahmen der Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) oder über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) abgerechnet werden.

Ohne Pflegegrad

Personen ohne Pflegegrad können die Leistungen privat oder über die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V (z. B. nach Krankenhausaufenthalt oder Erkrankung) in Anspruch nehmen – hier prüft die Krankenkasse die Kostenübernahme im Einzelfall.

Wir beraten Sie gerne persönlich, welche Leistungen in Ihrem Fall übernommen werden und helfen bei der Antragstellung.