Fragen und Antworten
Hier finden Sie Hinweise zu allgemeinen Fragen rund um den Bereich Pflege, sowie Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden.
Sollten Sie ein Anliegen haben welches hier noch nicht erläutert wurde, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, denn nur wenn Fragen gestellt werden, können wir sie auch beantworten.
Wir organisieren daher die Pflegeeinsätze basierend auf den Wünschen unserer Klienten. Unser Augenmerk liegt in der bezugspersonenbezogenen Pflege und Betreuung. Durch unsere Pfleger und Krankenschwestern als Bezugspersonen entsteht ein Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit, wodurch wir eine vertraute Pflege in der häuslichen Umgebung schaffen.
Je nach Wunsch und Bedarf richten wir Dienste einmal die Woche bis hin zu mehrmals täglich ein, um die Pflege an den persönlichen Bedürfnissen und Gewohnheiten auszurichten.
Das können Sie frei entscheiden. Wir haben einen 24h Notruf Bereitschaftsdienst für Sie, so dass Sie oder Ihre Angehörigen jederzeit und nach den individuellen Bedürfnissen versorgt werden können.
Pflege zu Hause stellt den Patienten an erste Stelle und respektiert die individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten und möchte so die Selbstständigkeit fördern, um den Alltag flexibel und individuell nach Leistungsbedarf zu gestalten. Durch unsere Erfahrung und persönliche Beratung erhalten Sie eine perfekt auf Ihre Bedürfnisse zu geschnittene Betreuung und Pflege, so dass Sie ein angenehmes und selbstständiges Leben in Ihrem häuslichen Umfeld führen können.
Wir können jeden Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung versorgen. Durch unsere Flexibilität und der Möglichkeit mehrere Dienste pro Tag anzubieten, können wir jeden Patienten ambulant zu Hause versorgen und ein aktives und selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung ermöglichen. Viele unserer Patienten wollen nicht von zu Hause weg und können dank uns als ambulantem Pflegedienst in Ihrer eigenen Wohnung leben bleiben. Wir stellen auch in schwierigen Pflegesituationen durch unsere langjährige Erfahrung und examinierten Krankenschwestern und Pfleger die Betreuung sicher.
Pflegegrade sind Einstufungen, die angeben, wie viel Unterstützung und Pflege eine Person im Alltag benötigt. Sie dienen dazu, den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen und die Leistungen der Pflegeversicherung entsprechend zuzuordnen. Es gibt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 die geringste und Pflegegrad 5 die höchste Pflegebedürftigkeit beschreibt. Der festgelegte Pflegegrad bestimmt, welche finanziellen Leistungen und Unterstützungen eine pflegebedürftige Person erhält – z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen.
Wie werden Pflegegrade beantragt?
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, die der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist. Der Ablauf sieht wie folgt aus:
- Antrag stellen: Der Antrag kann schriftlich, telefonisch oder online bei der Pflegekasse eingereicht werden.
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD): Nach Antragstellung vereinbart der Medizinische Dienst einen Termin zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit.
- Hausbesuch und Bewertung: Ein Gutachter besucht die antragstellende Person zu Hause oder in der Einrichtung und bewertet die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen – z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten.
- Festlegung des Pflegegrades: Auf Grundlage der Begutachtung wird der Pflegegrad bestimmt. Anschließend informiert die Pflegekasse über das Ergebnis.
- Leistungen in Anspruch nehmen: Nach der Feststellung können die entsprechenden Pflegeleistungen genutzt werden. Dabei kann zwischen Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst oder einer Auszahlung des Pflegegeldes gewählt werden. Es ist auch möglich, beide Varianten zu kombinieren, also teilweise Pflegesachleistungen zu beziehen und den Restbetrag als Pflegegeld ausgezahlt zu bekommen.
Hinweis
Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung.
Wir vermeiden einen dauerhaften Klinikaufenthalt Wohlfühlen zuhause, zuhause heilt man am besten
Zuhause heilt man am besten
Mit höchster Fachkompetenz, Professionalität und Erfahrung sorgen wir dafür, dass unsere Patientinnen und Patienten auch zuhause optimal versorgt sind. Unser qualifiziertes Pflegeteam erkennt frühzeitig Veränderungen, handelt vorausschauend und arbeitet eng mit Ärzten und Angehörigen zusammen. So vermeiden wir unnötige oder dauerhafte Klinikaufenthalte – denn zuhause heilt man am besten.
Bei ExpertenPflege steht Qualität an erster Stelle – für Ihre Sicherheit, Ihr Wohlbefinden und Ihre Lebensqualität.
Die Dauer des Pflegeeinsatzes hängt immer von Ihren individuellen Bedürfnissen, dem Pflegegrad und den vereinbarten Leistungen ab. In der ambulanten Pflege geht es nicht um eine feste Stundenanzahl pro Tag, sondern um die konkreten Pflegehandlungen, die laut Ihrem Pflegevertrag erbracht werden.
Wie wird die Einsatzzeit berechnet?
Jeder Einsatz setzt sich aus einzelnen Leistungskomplexen zusammen, die von der Pflegekasse definiert und vergütet werden – zum Beispiel:
- Kleine Morgenpflege (z. B. Waschen, Ankleiden, Mundpflege)
- Große Morgenpflege (z. B. Ganzkörperpflege, Ankleiden, Lagern, Bett richten)
- Medikamentengabe oder Blutzuckerkontrolle
- Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen
- Hauswirtschaftliche Hilfe oder Einkaufen: 120 Minuten
Die Pflegefachkraft bleibt also so lange wie nötig, um die vereinbarten Aufgaben sorgfältig zu erledigen.
Beispiel:
Frau S. (Pflegegrad 3) erhält morgens Hilfe beim Aufstehen, Waschen, Anziehen und der Medikamenteneinnahme. Zusätzlich kommt nachmittags eine Hauswirtschaftskraft für 2 Stunde.
Unser Ziel
Bei EP Expertenpflege GmbH steht Qualität vor Zeitdruck. Wir planen jeden Einsatz individuell – damit Sie sich gut versorgt und sicher fühlen. Und selbstverständlich beraten wir Sie, wie viele Pflegeeinsätze pro Tag sinnvoll und von der Kasse abgedeckt sind.
Tipp: Mit einem höheren Pflegegrad oder durch Kombination von Pflege- und Entlastungsleistungen kann die tägliche Unterstützungszeit deutlich erweitert werden.
Die Pflegeversicherung unterscheidet fünf Pflegegrade, die den individuellen Unterstützungsbedarf eines Menschen widerspiegeln. Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder den Medicproof (bei Privatversicherten) anhand des tatsächlichen Hilfebedarfs im Alltag.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
| Pflegegrad | Beschreibung | Beispielhafte Situation |
| Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Leichte Einschränkungen im Alltag, z. B. Erinnerungshilfen, kleine Unterstützungen |
| Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Regelmäßige Hilfe bei Körperpflege, Ankleiden oder Medikamenteneinnahme |
| Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Tägliche Unterstützung in mehreren Lebensbereichen notwendig |
| Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Umfassende Pflege und Betreuung erforderlich |
| Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | Intensive, professionelle Pflege |
Wie erhält man einen Pflegegrad?
- Antrag stellen bei der Pflegekasse (schriftlich oder telefonisch)
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- Bewertung nach Punkten in sechs Lebensbereichen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung)
- Mitteilung des Pflegegrades durch die Pflegekasse
Unser Service für Sie
Wir von EP Expertenpflege GmbH unterstützen Sie gerne bei:
- der Beantragung eines Pflegegrades
- der Vorbereitung auf die Begutachtung
- und der optimale Nutzung Ihrer Leistungen
Tipp: Auch wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Pflegegrad besteht – ein Antrag lohnt sich oft, da bereits kleine Einschränkungen zu finanziellen Ansprüchen führen können.
Pflegegrad
Der Pflegegrad gibt Auskunft darüber, wie stark eine Person in ihrem Alltag eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung sie benötigt. Grundlage ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), bei der die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen beurteilt wird – zum Beispiel in der Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie bei kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten.
Der Pflegegrad zeigt also nicht direkt, wie gesund jemand ist, sondern wie hoch der individuelle Pflege- und Unterstützungsbedarf im Alltag ausfällt. Ein höherer Pflegegrad bedeutet, dass eine Person stärkere Einschränkungen hat und mehr Hilfe benötigt. Ein niedriger Pflegegrad hingegen zeigt, dass noch ein hohes Maß an Selbstständigkeit vorhanden ist.
Transparenz
Bei EP Expertenpflege GmbH legen wir Wert darauf, dass jede Begutachtung und anschließende Versorgung transparent, nachvollziehbar und individuell erfolgt – damit Sie genau die Unterstützung erhalten, die Sie wirklich benötigen.
Grundpflege
Die Grundpflege umfasst die grundlegenden Tätigkeiten, die notwendig sind, um die tägliche Hygiene und das Wohlbefinden einer pflegebedürftigen Person sicherzustellen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Waschen und Duschen
- Ankleiden
- Essen und Trinken
- Toilettengänge
- Lagern und Mobilisieren
Dies sind in der Regel Leistungen der Pflegeversicherung sobald eine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt ist
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege hingegen bezieht sich auf medizinisch notwendige Maßnahmen, die von einem Arzt verordnet werden. Diese Pflege wird von examinierten Pflegekräften durchgeführt und umfasst zum Beispiel:
- Verabreichung von Medikamenten (z.B. Injektionen, Medikamente über die Sonde)
- Wundversorgung
- Blutdruck- oder Blutzuckermessungen
- Katheterpflege
- Infusionen
Diese Leistungen werden von einem Arzt verordnet und von der Krankenversicherung übernommen, haben keinen Einfluss auf das Pflegegeld.
Zusammenfassung
Kurz gesagt: Grundpflege sorgt für das tägliche Wohlbefinden und die Hygiene, während Behandlungspflege medizinische Maßnahmen umfasst, die zur Behandlung oder Heilung notwendig sind.
Kontakt
Experten-Pflege Gmbh
Am Roßberg 39
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