Leistungen der Grundpflege
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- Körperpflege
- Duschen und Baden
- Hautpflege
- Mund und Zahnpflege
- An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
- Lagerung und Transfer mit und ohne Hilfsmittel
Die Kosten für Leistungen der Grundpflege werden von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung hierfür ist die Einstufung in einen Pflegegrad.