Aa

Kosten für ambulante Pflegedienste

Durch seine Beitragszahlungen zur Pflegeversicherungen erwirbt sich jeder gesetzliche Versicherte einen Rechtsanspruch auf Hilfe, sobald er pflegebedürftig wird.

Dann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für ambulante Pflegeleistungen.

Pflegebedürftige erhalten Pflegesachleistungen (bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst) oder Pflegegeld (bei Versorgung durch einen Angehörigen).

Detaillierte Informationen zu Umfang und Anspruch auf Pflegeleistungen erfahren Sie in einem ausführlichen persönlichen Beratungsgespräch mit unserer Pflegedienstleitung.

Direkt bei Ihnen zu Hause oder in den Räumlichkeiten des Pflegedienstes.

Pflegegrad Pflegesachleistung Pflegegeld
PG 1 125 € -
PG 2 689 € 316 €
PG 3 1.298 € 545 €
PG 4 1.612 € 728 €
PG 5 1.995 € 901 €